Durch den Bürokratie-Dschungel
Vor dem Auslandsstudium gibt es eine Reihe von Formalitäten, die vorab geregelt sein sollten. Diese können je nach Zielland, Familienstatus und Studienfach deutlich variieren. Deshalb sind folgende Angaben nach besten Wissen recherchiert aber ohne Gewähr.
Am einfachsten reist es sich mit dem Studenten-Status. Es bringt für die Zeit im Ausland die meisten Vorteile: Für Krankenversicherung im In- und Ausland sowie ggf. Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz gibt es weiterhin die deutlich günstigeren Studententarife.
Deshalb unbedingt darauf achten, während der Zeit im Ausland an der eigenen Hochschule als Studentin bzw. Student immatrikuliert zu bleiben. Das bedeutet aber auch, dass der Semesterbeitrag weiterhin gezahlt werden muss.
Bei einem mehrsemestrigen Auslandsaufenthalt die Rückmeldung zum jeweils neuen Semester an der Heimathochschule im Blick behalten und rechtzeitig den Semesterbeitrag überwiesen! Deshalb im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob und wie Geldüberweisungen während der Zeit im Ausland möglich sind, z.B. für Zahlung des Semesterbeitrags aus dem Ausland!
Für Auslandsaufenthalte, die ein Visum erfordern, ist dieses an den Studierenden-Status gekoppelt. Umso wichtiger ist es, an die rechtzeitige Rückmeldung zu denken.
Wohnsitz
Der Hauptwohnsitz aller Familienmitglieder sollte weiterhin im Heimatland verbleiben. Das ist vor allem wichtige Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt und weiteren (Sozial-)Leistungen während des Auslandsstudiums mit Kind.
Erfahrene Studierende mit Kind und Auslandserfahrung berichteten, dass sie keine Meldung an die Behörden getätigt haben, andere wiederum haben ihren Auslandspläne bei den entsprechenden Behörden im Vorfeld angezeigt und erklärt wird, dass es sich im einen vorübergehenden, ausbildungsbezogenen Auslandsaufenthalt handelt.
Schulbesuch im Ausland
Im Ausland kann die Schulpflicht für Kinder bereits vor dem 6. Geburtstag bestehen. Daher mit Beginn der Auslandspläne und der Suche nach einem möglichen Zielland diesen Aspekt bei der Recherche berücksichtigen.
Werden Kinder im schulpflichtigen Alter mit ins Ausland gehen, müssen diese auch im Ausland die entsprechende Klassenstufe besuchen.
Weitere Hinweise können die jetzige Schule, das örtliche Schulamt sowie die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen geben. Nicht selten müssen Schulgebühren o.ä. mit einkalkuliert werden, das ist aber abhängig vom jeweiligen Zielland.
Auslandserfahrene Campus-Eltern haben berichtet, dass es punktuell von Vorteil war, alle wichtigen Dokumente z.B. Geburtsurkunden der Kinder, Regelungen zum Sorgerecht u.ä. als bereits amtlich übersetzte Kopien beim Auslandsaufenthalt als Nachweise mitzuführen. Anträge auf Sozialleistungen, z.B. Wohngeld in Dänemark, wurden schneller bewilligt, weil erforderliche Dokumente bereits übersetzt vorlagen.
Internationalen Studentenausweis (ISIC-Card) beim Studentenwerk oder AStA besorgen! Sie gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum, kostet nur ca. 15€ und ermöglicht studentische Vergünstigungen auch im Ausland z.B. für Kultur, Fahrkarten etc.