Auslands-BAföG
Auslands-BAföG ist der Klassiker unter den Finanzierungsmöglichkeiten! Denn es wird unabhängig vom Anspruch auf Inlands-BAföG geprüft, das kann bedeuten, dass auch Studierenden ohne Anspruch auf Förderung im Inland, für ihren Auslandsaufenthalt staatliche Möbilitätsunterstützung durch Auslands-BAföG gewährt bekommen.
Konkrete Erstberatungen zu Leistungen und Höhe von Auslands-BAföG können das Auslandsamt, die BaföG-Beratung an Ihrer Hochschule und die Studienberatung geben. Die Anträge sollten rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, mindestens jedoch sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts. Für die BAföG-Auslandsförderung sind bundesweit besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Bei Medizin, Jura und Lehramtsstudiengängen können die jeweiligen Landesprüfungsämter Aussagen treffen.
Die rechtliche Grundlage für Auslands-BAföG bildet die Auslandszuschlagsverordnung. Hierin wird festgelegt, dass zum errechneten Bedarf bei einem Auslandssemester noch zusätzlich ein Auslandszuschlag und die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen) hinzukommen. Weiterhin werden Reisekosten innerhalb der EU für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal in Höhe von 250 Euro und außerhalb der EU in Höhe von 500 Euro erstattet. Für eventuell notwendige Studiengebühren gibt es die Möglichkeit zusätzlich für max. ein Jahr einen Zuschuss von bis zu 4.600 Euro/Jahr zu erhalten.
Um die Studienfinanzierung besser planen zu können, kann vor einem Studium im Ausland ein Vorabentscheid - über die Förderfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach - beantragt werden (§ 46 Absatz 5 BAföG).
Diejenigen, die mit Kind reisen und eine Kinderbetreuung im Ausland in Anspruch nehmen werden, sollten im Rahmen der Antragstellung die Kosten hierfür mit angeben, dass diese in der Förderung ggf. berücksichtigt werden können. Aussagekräftig sind bspw. konkrete Kostenaussagen von einer Kita oder Behörde im Ausland oder recherchierte Kosten von Webseiten. Eine gute Informationsquelle sind auch die Erfahrungsberichte von anderen Studierenden.
Tipps:
Die BAföG-Förderung, die man bereits im Inland erhält, darf nicht mit ins Ausland genommen werden!
In der Regel zählt maximal ein Jahr Auslandsausbildung bei der BAföG-Förderungshöchstdauer im Inland nicht mit.