Die Familie sollte mit ihrem Hauptwohnsitz weiterhin im Heimatland gemeldet bleiben. Das ist vor allem wichtige Bedingung für den Bezug von Kindergeld, Elterngeld und weiteren staatlichen Leistungen während des Auslandsstudiums mit Kind. In der Regel reicht es aus, wenn das Vorhaben und der Zeitraum des Auslandsstudiums mit Familie bei den entsprechenden Behörden im Vorfeld angezeigt und erklärt wird, dass es sich im einen vorübergehenden, ausbildungsbezogenen Auslandsaufenthalt handelt.
Formalitäten müssen sein
Am einfachsten reist es sich mit dem Studenten-Status, der die meisten Vorteile birgt. Man ist weiterhin als Student gesetzlich krankenversichert - verbunden mit den entsprechend günstigeren Studententarifen. Das gilt auch für den Auslandskrankenversicherungsschutz, den Haftplicht- und Unfallversicherungsschutz.
Dafür sollte man während der Zeit des Auslandsstudiums an der eigenen Hochschule als Student immatrikuliert bleiben. Das bedeutet aber auch, dass der Semesterbeitrag weiterhin gezahlt werden muss. Es sollte auch nicht vergessen werden, sich bei einem mehrsemestrigen Aufenthalt im Ausland für die jeweiligen Semester ebenfalls an der Heimathochschule zurückzumelden.
Tipp:
Internationalen Studentenausweis beim Studentenwerk oder AStA besorgen!
Er ermöglicht studentische Vergünstigungen auch im Ausland z.B. für Kultur, Fahrkarten etc.
Gehen Kinder im schulpflichtigen Alter mit ins Ausland, müssen diese auch im Ausland die entsprechende Schule und Klassenstufe besuchen. Weitere Hinweise können die Schule, das örtliche Schulamt sowie die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen geben.
Tipp: Auslandserfahrene Campus-Eltern haben berichtet, dass es vereinzelt von Vorteil war, alle wichtigen Dokumente z.B. Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsbescheinigungen u.ä. als bereits übersetzte Kopien beim Auslandsaufenthalt als Nachweise dabei zu haben.






