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Bevor es losgeht ...

Ab dem 26. Juni 2012 ergibt sich im Passrecht eine wichtige Änderung: Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Tag nicht mehr gültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für alle Kinder ab Geburt muss ein eigenes Reisedokument, der Kinderreisepass, beantragt werden. Achtung: Diese Regelung betrifft auch Reisen in das europäische Ausland.

Der Kinderrreisepass ist sechs Jahre gültig und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Jeder Kinderreisepass ist mit einem biometrischen Lichtbild ausgestattet. Eine lange Wartezeit gibt es bei Kinderreisepässen nicht. Sie werden sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Papiere bei Beantragung vorliegen.

Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des/r Kind(er)
  • Heiratsurkunde der Eltern bzw. Geburtsurkunde der Mutter
  • oder bisheriger Kinderausweis bzw. –reisepass
  • beide Elternteile mit Personalausweis (ggf. schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils und dessen Ausweis)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes


Für die Eltern bleiben ihre bisherigen Dokumente auch nach dem 26. Juni 2012 uneingeschränkt gültig. Außerhalb der EU benötigen auch die Eltern einen gültigen Reisepass. Dieser sollte rechtzeitig (auch vor Ablauf des alten) beantragt werden. Eine Wartezeit von vier bis sechs Wochen sollte eingeplant werden. Ein neuer Reisepass ist bis zum vollendeten 24. Lebensjahr sechs Jahre und ab dem vollendeten 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig. Die Beantragung muss stets persönlich erfolgen und es müssen die Geburtsurkunde bzw. der bisherige Reisepass und ebenfalls ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitgebracht werden.

Bei Auslandsaufenthalten, die über das EU-Land hinaus gehen und mehr als 90 Tage andauern, wird für viele Länder ein Visum benötigt. Einen umfangreichen Überblick über die Visabedingungen und weitere Einreisevoraussetzungen zu einzelnen Ländern gibt das Auswärtige Amt. Hilfreich ist auch der Blick auf die Internetseiten der Botschaft des jeweiligen Landes.

Informationen zur Höhe der anfallenden Gebühren sind unter der Rubrik Kosten zu finden.

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